Mit den ab 06. Dezember neu geltenden Verordnungen des BAG und SIHF ist wie jeder Verein auch der EIE davon betroffen. Erfreulicherweise dürfen wir weiterhin sowohl den Trainings- als auch Spielbetrieb weiterführen. Es gilt jedoch dabei nach den folgenden beiden Regelungen zu unterscheiden:
Erweiterungen nach 3G Bestimmungen
- Im gesamtem Eselriet gilt Zertifikatsprüfung nach 3G
- 30er Bubbles sind aufgehoben, somit muss jeder Spieler auch in den Trainings ein gültiges Zertifikat vorweisen können (ab 16 Jahre)
- Konsumation (Essen und Getränke) nur im Restaurant und im Sitzen erlaubt
- Maskenpflicht im gesamten Eselriet (ab 12 Jahre) inklusive Garderobe und Gang (bis zum Eisfeldrand)
- Diese Regeln gelten auch für Funktionäre und Zuschauer auf der Tribüne an den Heimspiele
- Es muss wieder eine Präsenzliste an den Trainings geführt werden
- Gültig für die 1. Mannschaft (2. Liga) und auf sämtliche Nachwuchs-Stufen (U9 bis U20) inklusive Lauf-/Hockeyschule
Erweiterungen nach 2G Bestimmungen
- Im gesamtem Eselriet gilt Zertifikatsprüfung nach 3G
- 30er Bubbles sind aufgehoben, somit muss jeder Spieler auch in den Trainings ein gültiges Zertifikat vorweisen können
- Konsumation (Essen und Getränke) nur im Restaurant und im Sitzen erlaubt
- Maskenpflicht im gesamten Eselriet bis zur Garderobe (danach gilt 2G ohne Maskenpflicht)
- Funktionäre im Einsatz und Zuschauer auf der Tribüne müssen keine Maske tragen (jedoch nur mit gültigem 2G-Zertifikat)
- Für Kinder zwischen 12 und 16 gilt weiterhin Masken-pflicht
- Es muss wieder eine Präsenzliste an den Trainings geführt werden
- Gültig für die 2. Mannschaft (3. Liga) und Senioren / Veteranen
Wir sind froh weiterhin auf die Unterstützung des gesamten Vereins zählen zu dürfen und hoffen mit diesen Massnahmen weitere einschneidende Eingriffe zu vermeiden.